Der Weg zum Pkw-Führerschein wirkt am Anfang wie ein Berg aus Formularen, Unterricht und Prüfungen. Wenn man die Schritte einmal kennt, ist er aber ziemlich übersichtlich. Hier siehst du, wie es bei uns in Dorsten abläuft – für die Klasse B genauso wie für BF17, das begleitete Fahren ab 17.
1. Beratung und Anmeldung
Am Anfang steht ein Gespräch: Welche Klasse brauchst du, lohnt sich BF17, wie viel Zeit hast du neben Schule oder Job? Du kannst dich online anmelden oder einfach in unseren Öffnungszeiten (Mo–Do, 16–18 Uhr) vorbeikommen – Unterlagen brauchst du dafür noch keine. Anmelden kannst du dich schon eine ganze Weile vor deinem Geburtstag – die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter ablegen (18 Jahre, bei BF17 17 Jahre). Wer früh anfängt, hat entspannt Zeit.
2. Unterlagen für den Antrag sammeln
Nach der Anmeldung besorgst du in Ruhe die Unterlagen, die das Straßenverkehrsamt für deinen Führerscheinantrag braucht. Du gibst sie bei uns ab, wir sammeln alles und kümmern uns um den Antrag:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passbild,
- einen Sehtest vom Optiker oder Augenarzt,
- die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten) – den kannst du direkt bei uns im Haus bei pimapi machen.
Für BF17 kommen noch die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten und die Angaben zu deinen Begleitpersonen dazu – beide Formulare bekommst du bei uns. Die komplette Liste findest du auf unserer Seite Unterlagen.
3. Antrag beim Straßenverkehrsamt
Wohnst du im Kreis Recklinghausen (also z. B. in Dorsten, Marl oder Gladbeck), reichen wir deinen Antrag für dich beim Straßenverkehrsamt in Marl ein – dort geht das inzwischen nur noch über die Fahrschule. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen, und erst danach können die Prüfungen stattfinden. Deshalb gilt: Unterlagen möglichst früh vollständig abgeben. Wohnst du in einem anderen Kreis, ist die Führerscheinstelle deines Wohnorts zuständig – auch dann sagen wir dir genau, was zu tun ist.
4. Theorieunterricht
Für die Klasse B besuchst du 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (je 90 Minuten). Bei uns findet der Grundunterricht montags und mittwochs von 18:00 bis 19:30 Uhr statt, der Zusatzstoff für Klasse B am ersten Montag im Monat. Zu Hause lernst du parallel mit der Lern-App die Prüfungsfragen – am besten regelmäßig in kleinen Portionen statt alles in der letzten Woche. Die aktuellen Zeiten stehen auf der Seite Theoretischer Unterricht.
5. Fahrstunden
Deine ersten Fahrstunden machst du bei uns ganz in Ruhe auf unserem eigenen Übungsgelände – ohne Straßenverkehr, bis Anfahren, Lenken und Bremsen sitzen. Danach geht es Schritt für Schritt in den echten Verkehr. Wie viele normale Fahrstunden du brauchst, ist bei jedem anders. Fest vorgeschrieben sind dagegen die 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Mit dem Rechenbeispiel auf der Klasse-B-Seite bekommst du ein Gefühl dafür, wie sich die Kosten zusammensetzen.
6. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung legst du beim TÜV am Tablet ab. Beim Ersterwerb der Klasse B bekommst du 30 Fragen. Du darfst höchstens 10 Fehlerpunkte haben – und wer zwei der besonders wichtigen 5-Punkte-Fragen falsch beantwortet, ist durchgefallen, egal wie der Rest aussieht. Keine Sorge, wenn es beim ersten Mal nicht klappt: Nach frühestens zwei Wochen kannst du es wieder versuchen. Wichtig: Nach bestandener Theorie hast du 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung.
7. Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung sitzen dein Fahrlehrer und ein Prüfer vom TÜV mit im Auto. Dazu gehören eine kurze technische Kontrolle am Fahrzeug, Grundfahraufgaben wie Einparken oder eine Gefahrbremsung und eine Fahrt durch Stadt, über Land und auf der Autobahn – teilweise auch selbstständig nach Schildern oder Navi. Hast du bestanden, bekommst du deinen Führerschein direkt im Anschluss. Bei BF17 gibt es zunächst eine Prüfungsbescheinigung, mit der du bis zu deinem 18. Geburtstag in Begleitung fahren darfst.
8. Und danach: Probezeit
Als Fahranfänger:in bist du zwei Jahre in der Probezeit. In dieser Zeit gilt 0,0 Promille, und schwerere Verstöße haben strengere Folgen als bei erfahrenen Fahrer:innen. Wer entspannt und vorausschauend fährt, merkt davon aber nichts.
Tipps, wie du beide Prüfungen gut schaffst, haben wir in einem eigenen Artikel gesammelt: Tipps für die Führerscheinprüfung.