Von AM bis CE – wir bilden dich in nahezu allen Führerscheinklassen aus.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Schließt die Klassen AM und L ein.
Mehr erfahrenFahrzeugkombinationen mit Anhänger bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse. Voraussetzung: Klasse B.
Die Kosten für den Antrag beim Straßenverkehrsamt variieren je nach Probezeit, Begleitpersonen etc. Gilt auch für BF17.
Voraussetzung: gültige Klasse B.
Beim Motorradunterricht fährt dein Fahrlehrer per Bike-to-Bike-Funk direkt mit dir mit – Anweisungen in Echtzeit, während du fährst.
Die ersten Runden und die Grundfahraufgaben übst du auf unserem eigenen Übungsgelände – ganz ohne Straßenverkehr, ganz in Ruhe.
Gilt für den Direkteinstieg Klasse A. Für A1/A2 oder den Aufstieg von A2 auf A beraten wir dich gerne persönlich zu den genauen Kosten.
Lkw von 3.500 bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, mit/ohne Anhänger.
Lkw ohne Gewichtsbegrenzung, mit/ohne Anhänger.
Kleinbusse bis 16 Fahrgastplätze, mit/ohne Anhänger.
Busse für die Personenbeförderung, mit/ohne Anhänger.
Bei kombinierter Ausbildung fällt für CE kein zusätzlicher Grundbetrag an. Praxisprüfung und Fahrstunden werden je Klasse berechnet.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h.
Wir beraten dich unverbindlich und finden gemeinsam den richtigen Weg zu deinem Führerschein.