Du hast seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B? Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren – nach einer kurzen Schulung und ganz ohne Prüfung.
Danach darfst du Leichtkrafträder fahren: bis 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW (15 PS) und höchstens 0,1 kW pro kg Leergewicht. Das sind dieselben Motorräder wie in der Klasse A1.
4 Doppelstunden à 90 Minuten: Technik, Fahrphysik und Gefahren auf zwei Rädern.
5 Doppelstunden à 90 Minuten, also 10 Fahrstunden à 45 Minuten – die ersten Runden auf unserem Übungsgelände, dein Fahrlehrer per Bike-to-Bike-Funk immer dabei.
Nach der Schulung bekommst du eine Bescheinigung. Damit lässt du die Schlüsselzahl 196 beim Straßenverkehrsamt in deinen Führerschein eintragen.
Zusammen 890,00 €. Dazu kommt die Gebühr des Straßenverkehrsamts für die Eintragung der Schlüsselzahl. Eine Prüfung gibt es nicht, daher fallen auch keine Prüfungsgebühren an.
Melde dich an oder ruf uns an – wir sagen dir, wann die nächste Schulung startet.