BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ und ist die häufigste Art, wie junge Fahranfänger:innen heute in den Straßenverkehr starten. Statt bis zum 18. Geburtstag zu warten, machst du die Ausbildung und Prüfung schon vorher und sammelst danach in Begleitung wertvolle Praxiserfahrung.
So läuft es ab
Die theoretische und praktische Ausbildung läuft genauso ab wie beim regulären Führerschein der Klasse B. Sobald du die Prüfung mit 17 Jahren bestanden hast, darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag ausschließlich in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen Person fahren. Ab 18 entfällt die Begleitpflicht automatisch, ohne dass du noch einmal etwas beantragen musst.
Wer kann Begleitperson werden?
Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf in Flensburg nicht mehr als 3 Punkte haben. Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, zum Beispiel Eltern und Geschwister.
Was bringt dir BF17?
Studien zeigen seit Jahren, dass Fahranfänger:innen mit begleiteter Praxiserfahrung nach dem Übergang zum selbstständigen Fahren seltener in Unfälle verwickelt sind. Du gewinnst einfach mehr Routine, bevor du ganz allein unterwegs bist – und genau dabei unterstützen wir dich gerne.